Ladungssicherung

Kaum ein anderes Thema hat in den vergangenen Jahren ähnlich rasant an Bedeutung gewonnen wie die "Ladungssicherung". Mangelnde Ladungssicherung ist häufig die Ursache dafür, dass das Ladegut nicht wie beabsichtigt beim Empfänger, sondern "auf der Straße" landet und es dadurch zu Behinderungen oder zu schweren Unfällen kommt.

Die Verantwortung der Ladungssicherung liegt beim Fahrer, Halter und beim Verlader. Verstöße können im Bereich der Ordnungswidrigkeit (z.B. bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle) mit Bußgeldern und Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Eine Straftat (z. B. Verkehrsunfall mit Sach- oder Personenschaden) wird mit Geld- oder Freiheitsstrafe geahndet. Die zivilrechtlichen Folgen (Schadensersatzansprüche von geschädigten Dritten) sind oftmals nicht abschätzbar.

Viele Fahrer, Halter und Verlader sind sich ihrer Verantwortung aber (noch) nicht bewusst. Die rechtliche Lage ist eindeutig; die Straßenverkehrsordnung (StVO) verlangt, dass "Ladung so zu verstauen und zu sichern ist, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen kann. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten".

Die vom Verein Deutscher Ingenieure (VDI) herausgegebenen Richtlinienreihe VDI 2700ff "Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen" gilt seit vielen Jahren bei Polizei und Gericht als anerkannte Grundlagenwerk der Ladungssicherung im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Sie beschreiben, welche Kräfte auf eine Ladung im Fahrbetrieb einwirken und wie Ladung grundsätzlich auf Straßenfahrzeugen gesichert werden kann.

Unsere Ausbilder verfügen über die entsprechende Ausbildung und Anerkennung des VDI als "Ausbilder für Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen". über diese Anerkennung des VDI verfügen bundesweit nur wenige Ausbilder (Liste der Anerkannten Ausbilder).