Aus- und Fortbildung von Berufskraftfahrern – handeln Sie jetzt!
Das im August 2006 verabschiedete Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) verpflichtet Sie zur Weiterbildung Ihrer Fahrer (ab 2008 für Busfahrer und ab 2009 für LKW-Fahrer).
Busfahrer-Qualifizierung für Omnibus-Unternehmen
Fahrerqualifikation sichern & gesetzliche Vorgaben erfüllen:
Zwei Ziele – eine Maßnahme!
Alle Omnibusfahrer müssen bis 2013 mindestens 35 Weiterbildungsstunden nachweisen, um für den gewerblichen Personenverkehr einsatzfähig zu bleiben. Das gleiche gilt – mit einem Jahr Verzögerung – auch für die Lkw-Fahrer
Die Lösung:
Starten Sie bereits jetzt und absolvieren Sie jährlich 7 der vorgeschriebenen 35 Weiterbildungsstunden – so erfüllen Sie bereits heute die gesetzlichen Vorgaben!
| Güterverkehr | Personenverkehr | |
| Modul 1 | Kosteneffizienz | Kosteneffizienz |
| Modul 2 | Sozialvorschriften | Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit |
| Modul 3 | Sicherheit | Markt und Image |
| Modul 4 | Schaltstelle Fahrer: Dienstleister, Imageträger, Profi |
Rechtsvorschriften und Straßenverkehrsrisiken |
| Modul 5 | Ladungssicherung | Fahrgastsicherheit und Gesundheit |
Ihre Vorteile: